Backesordnung


§1 Vorstand


Der Jugendraum wird von der Backesjugend in eigener Verantwortung geführt.

Derzeitige Verantwortliche:
  Jannis Gipp, Jakob Schink, Lukas Neiser, Paul Karbach

§2 Öffnungszeiten


Sonntag - Donnerstag   bis 22:00 Uhr

Freitag und Samstag   bis 02:00 Uhr ¹

§3 Mitglieder


Als Mitglied der Backesjugend Oppenhausen fällt ein Jahresbeitrag von 5,00 € an.
Der Jahresbeitrag wird im Voraus bezahlt und bei Austritt nicht erstattet.

Mitglieder können Jugendliche ab 14 Jahren sein.

Als Mitglied erhält man eine BJOCard, mit tagesaktuellen Sonderangeboten für Getränke.

§4 Dienste


Auf Sauberkeit und Ordnung im Jugendraum ist zu achten. Dies gilt auch für den Backraum und den Vorplatz.

An Feiern sind feste Dienste einzuteilen, ansonsten sorgt die Person, die geöffnet hat, für Ordnung sowie die pünktliche Schließung.

Dienste:
  Thekendienst, Führung der Kasse, bei Bedarf Einlasskontrolle und Reinigung am nächsten Tag.

Je eine Dreiergruppe ist pro Nutzungstag für die Verrichtung der Dienste zuständig.
Bei Ausfall oder Verhinderung muss sich selbstständig um Ersatz gekümmert werden.

§5 Nachtruhe


Lärmbelästigungen der Nachbarschaft, insbesondere durch zu laute Musik, sind zu vermeiden.

Ab 22:00 Uhr beginnt die Nachtruhe.
  Die Musik ist auf Zimmerlautstärke zurückzudrehen und die Fenster sind geschlossen zu halten.
  Die Nachbarn erhalten die Handynummern der Vorstandsmitglieder, um bei eventuellen Lärmbelästigungen direkte Ansprechpartner zu haben.

§6 Getränkeverkauf


Die Abgabe von Getränken entspricht den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Selbst mitgebrachte Getränke sowie hochprozentige Getränke werden nicht geduldet.
Hinter der Theke hält sich nur der Thekendienst auf.

§7 Verstöße


Das übertragene Hausrecht erhält sowohl der Vorstand als auch der eingeteilte Thekendienst.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden Strafen in Form eines Hausverbots erlegt.


¹ bis 0:00 Uhr bei mehr als 10 Personen